Die Verhinderungspflege kann von allen pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 genutzt werden.
Die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann von allen pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 genutzt werden. Dies soll zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.
Verhinderungspflege kann im Unterschied zur Kurzzeitpflege in der häuslichen Umgebung erbracht werden, für den Fall, dass die betreuende Pflegeperson krank ist oder Urlaub nimmt.
Dafür steht ein bestimmter Betrag über die Pflegekassen zur Verfügung.
Verhinderungspflege wird über die Pflegekasse beantragt. Hierzu können wir Sie gerne telefonisch beraten.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch über unser Kontaktformular zur Verfügung.
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