Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen.
Die Beratungsbesuche
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Wir bieten Ihnen an diese Beratungsbesuche durchzuführen. Bei Bedarf rufen Sie uns gerne an.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch über unser Kontaktformular zur Verfügung.
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